
Die Arbeitsagentur Eberswalde hat sich mit einem ganz praktischen Anliegen an uns gewandt:
Zu all den Hürden bei Arbeitserlaubnis und Sprache kommt für viele Flüchtlinge, die ihren Lebensunterhalt selbst verdienen wollen, die fehlende Fahrerlaubnis hinzu. Denn Fahrerlaubnisse aus den typischen Herkunftsländern wie Syrien, Afghanistan oder dem Irak werden in Deutschland nur für längstens sechs Monate nach einer „Touristenregelung“ anerkannt. Für eine Umschreibung ist dann die theoretische und praktische Prüfung nach deutschem Recht vonnöten.
Hierfür ist zwar keine vollständig neue Führerscheinausbildung notwendig. Jedoch müssen sowohl die theoretische als auch die praktische Führerscheinprüfung abgelegt werden. Diese Prüfungsgebühren können nicht in jedem Fall von der Arbeitsagentur übernommen werden.
Um die Arbeitsaufnahme gerade auch in entfernteren Regionen zu ermöglichen, hat sich der Verein Neue Heimat in Brandenburg entschlossen, für Flüchtlinge mit Bleibeperspektive die Prüfungsgebühr zu übernehmen.
Ein erster Flüchtling aus Birkenwerder – der noch während des laufenden Asylverfahrens eine Festanstellung finden konnte – macht aktuell mit unserer Hilfe seinen auf der Flucht aus Syrien verlorenen Führerschein nach.